In der zweiten Etage der historischen Villa Ahlbeck erwartet Sie eine klassisch eingerichtete Ferienwohnung, die hohen Ansprüchen genügt. Besonders hervorzuheben ist die zeitlose Einrichtung, die den Charakter des Hauses unterstreicht. Echte Holzdielen, englische Eisenbetten, Echtholz-Möbel und ein schöner, seitlicher Meerblick sind die besonderen Attribute der Wohnung, die sie zu einem einzigartigen Urlaubsdomizil machen.
Der offene Wohnraum ist durch eine Schiebetür von der Küche abgetrennt. Sie ist voll ausgestattet und verfügt über Backofen und Mikrowelle, Cerankochfeld und Geschirrspüler. Der Wohnraum ist mit einer Couch und einem Lesesessel ausgestattet. Die helle Loggia wird schnell Ihr Lieblingsplatz werden. Am Esstisch können Sie bei Meerblick frühstücken und gemütlich in den Tag starten. Am Abend lassen Sie bei Wellenrauschen den Tag ausklingen.
Die Wohnung besitzt zwei Schlafzimmer. Das größere der beiden Schlafzimmer verfügt über ein Doppelbett und einen massiven Kleiderschrank. Im kleineren Schlafzimmer befinden sich zwei Einzelbetten und der Zugang zum West-Balkon. Durch die Häuser können Sie hier einen Blick auf die Ostsee erhaschen und sonnige Abende genießen.
Ein großes Badezimmer mit Badewanne und Duschabtrennung sowie Toilette und Bidet rundet das Angebot ab.
WLAN ist vorhanden. Als besonderes Highlight können unsere Gäste Sauna und Dampfbad im Haus kostenfrei nutzen. Für die kleinen Urlauber wurde ein eigenes Spielzimmer in der Villa eingerichtet. Ihren PKW parken Sie auf einem zugeordneten Stellplatz direkt am Haus. Waschmaschine und Trockner stehen gegen Gebühr zur Verfügung.
*** WICHTIG: derzeit sind die öffentlichen Wellnesseinrichtungen in der Anlage geschlossen. Aufgrund der Corona-Einschränkungen gibt es noch keinen Termin zur Wiedereröffnung. Die Hausverwaltung bemüht sich, alle erforderlichen Auflagen zur Öffnung zu erfüllen. Dennoch kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Nutzung auch nach grundsätzlicher Öffnung von Schwimmbädern noch nicht möglich ist. Es ergibt sich keinerlei Rechtsanspruch aus der Schließung.***